Allgemeine Geschäftsbedingungen

Oberberg Mietservice
Zuletzt aktualisiert: 15.10.2025


1. Geltungsbereich

Die Oberberg Mietservice mit Sitz im Oberbergischen Kreis vermietet Maschinen, Anhänger und dazugehörige Ausrüstung auf Basis individueller Mietverträge innerhalb eines definierten Geschäftsbereichs.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Oberberg Mietservice und dem Kunden.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von Oberberg Mietservice ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Gegenteilige Bestätigungen oder Verweise auf eigene Bedingungen des Kunden werden hiermit abgelehnt.


2. Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde über die Website eine Reservierungsanfrage stellt und eine schriftliche Buchungsbestätigung von Oberberg Mietservice erhält.
Die Bestätigungsmail stellt die endgültige Annahme des Mietvertrags dar und legt die verbindliche Mietdauer sowie die Mietbedingungen fest.


3. Zustand der Mietgegenstände

Oberberg Mietservice stellt alle Mietgegenstände in einwandfreiem, betriebsbereitem und sicherem Zustand zur Verfügung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte oder Anhänger vor Nutzung zu prüfen und etwaige sichtbare Schäden oder Mängel unverzüglich zu melden.


4. Pflichten des Mieters
  • Der Mieter muss sicherstellen, dass der Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß verwendet wird.

  • Überladung ist strengstens untersagt. Das zulässige Gesamtgewicht und die Nutzlast sind in der Produktbeschreibung oder den Fahrzeugpapieren angegeben.

  • Alle Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Straßenverkehrsvorschriften müssen eingehalten werden.

  • Änderungen am Mietgegenstand oder das Anbringen von Zubehör sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

  • Der Mietgegenstand darf nicht an Dritte weitergegeben, untervermietet oder verliehen werden.

  • Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte oder Anhänger sauber und im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurden.


5. Haftung, Gewährleistung und Versicherung
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Verletzung vertraglicher Pflichten entstehen.

  • Oberberg Mietservice stellt eine Haftpflichtversicherung für angemeldete Anhänger bereit und sorgt für ordnungsgemäße Wartung aller Fahrzeuge.

  • Bei Schäden während der Mietdauer muss der Mieter Oberberg Mietservice unverzüglich informieren und Angaben zu Zeitpunkt, Ursache und Umfang des Schadens machen.

  • Bei Totalschaden durch Verschulden des Mieters ist der Schaden in Höhe des aktuellen Marktwerts zu ersetzen.

  • Oberberg Mietservice haftet nicht für Schäden, die durch technische Ausfälle oder Defekte entstehen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.


6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt im Voraus, entweder bar oder über die während des Buchungsprozesses angegebenen elektronischen Zahlungsmethoden.


7. Rückgabe der Mietgegenstände
  • Die gemieteten Geräte oder Anhänger müssen bis zum Ende der Mietdauer am vereinbarten Rückgabeort zurückgegeben werden.

  • Bei vereinbarter kontaktloser Rückgabe muss der Mieter klare Fotos (Vorder- und Rückseite) des Anhängers oder Geräts machen und an Oberberg Mietservice als Nachweis der ordnungsgemäßen Rückgabe senden.


8. GPS-Tracking

Aus Sicherheitsgründen können einige Mietfahrzeuge mit GPS-Tracking ausgestattet sein. Die Tracking-Daten werden nur in begründeten Fällen abgerufen, z. B. bei verspäteter Rückgabe, gemeldeten Schäden oder Diebstahl.


9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Oberberg Mietservice.

10. Unternehmensinformationen

Oberberg Mietservice
Ein Unternehmen der RM Group
Adresse: Am Wiedenhof 12, 51643 Gummersbach
E-Mail (Allgemein): Rent@oberberg-mietservice.de
E-Mail (Anfragen): Anfrage@oberberg-mietservice.de
Telefon: 02261 4058130
Geschäftsführer: B. R. Raymund